Verantwortungsbewusstes und gesetzeskonformes Handeln ist für ROBIN selbstverständlich. Sollten Sie im Zusammenhang mit unserem Unternehmen mögliche Rechtsverstöße, Missstände oder anderes Fehlverhalten feststellen, können Sie sich vertraulich an unsere Meldestelle wenden.
Mit Ihrem Hinweis helfen Sie uns, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen, Sachverhalte sorgfältig zu prüfen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Über das Hinweisgebersystem können Sie insbesondere Hinweise zu folgenden Themen abgeben:
Bitte geben Sie nur Informationen weiter, bei denen Sie hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass sie zutreffen.
Das Hinweisgebersystem steht insbesondere Mitarbeitenden, ehemaligen Mitarbeitenden, Bewerberinnen und Bewerbern sowie Geschäftspartnern, Lieferanten, Dienstleistern und weiteren Personen zur Verfügung, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit ROBIN in Kontakt stehen.
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen steht Ihnen die Hackling Menzel StrukturPartner GmbH als unabhängige Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Hackling Menzel StrukturPartner GmbH
Poststraße 18
49808 Lingen (Ems)
Deutschland
Ansprechpartner: Tobias Hackling
E-Mail: info@hmsp.gmbh
Telefon: (0591) 9778461-0
Hinweise können per E-Mail, telefonisch oder postalisch übermittelt werden. Bitte schildern Sie den Sachverhalt möglichst konkret und nennen Sie – soweit vorhanden – relevante Zeitpunkte, beteiligte Personen und mögliche Belege. Auf Wunsch kann nach vorheriger Terminvereinbarung auch ein persönliches Gespräch geführt werden.
Sie können einen Hinweis auch ohne Angabe Ihres Namens abgeben. Bitte beachten Sie, dass Rückfragen oder eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand nur möglich sind, wenn ein geeigneter Kommunikationsweg zur Verfügung steht.
Alle eingehenden Hinweise werden sorgfältig und vertraulich behandelt. Die Identität der hinweisgebenden Person sowie der in einer Meldung genannten Personen wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geschützt. Informationen werden ausschließlich an die Personen weitergegeben, die für die Prüfung und Bearbeitung des Hinweises zuständig sind.
Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben, dürfen wegen ihrer Meldung nicht benachteiligt werden. Repressalien, deren Androhung oder der Versuch, Repressalien auszuüben, werden nicht geduldet.
Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung, sofern Sie eine Kontaktmöglichkeit angegeben haben. Anschließend wird geprüft, ob der gemeldete Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und ob weitere Informationen benötigt werden.
Spätestens innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung zu bereits ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen. Eine Rückmeldung erfolgt nur, soweit dadurch interne Prüfungen oder Ermittlungen sowie die Rechte betroffener Personen nicht beeinträchtigt werden.
Hinweisgebende Personen können sich wahlweise auch an eine zuständige externe Meldestelle wenden. Die externe Meldestelle des Bundes wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz.
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einer Meldung übermittelt werden, werden ausschließlich zur Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung des Hinweises sowie zur Durchführung erforderlicher Folgemaßnahmen verarbeitet.
Datenschutzbeauftragter: Jens Anneken
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.